Immer mit der Ausgangslage beginnen
Zur Rechnung gehören Gebäudeform, anerkannte Kosten, Zahl der Wohneinheiten und die jeweils angenommenen Bonusvoraussetzungen. Basisantrag und persönlicher Zusatzantrag werden getrennt betrachtet. Die Summe der Prozentsätze darf nicht ungeprüft als auszahlbarer Zuschuss übernommen werden.
Wie werden Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und WEG nachvollziehbar gerechnet?
Jeder Praxisfall folgt derselben Kontrolle: förderfähige Kosten bestimmen, Gebäudehöchstbetrag anwenden, Grund- und persönliche Bonusanteile richtig zuordnen, Kappung prüfen und Basis- sowie Zusatzanträge getrennt halten.
Ohne Bonus ergeben 30 Prozent 8.400 Euro. Mit berechtigtem Klimageschwindigkeitsbonus ergeben 46 Prozent 12.880 Euro. Kommt ein Einkommensbonus hinzu, wird die Summe anhand der persönlichen Stufe und der 70- beziehungsweise 80-Prozent-Obergrenze begrenzt. Die Rechnung bleibt eine unverbindliche Prognose bis zur Entscheidung der KfW. Eine selbstnutzende Eigentümerin ersetzt im Einfamilienhaus eine bonusberechtigte alte Ölheizung.
Die anerkannten förderfähigen Kosten liegen über dem aktuellen Höchstbetrag, sodass 28.000 Euro als Bemessungsgrundlage verbleiben. Aus 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und 40 Prozent Einkommensbonus entstehen rechnerisch 86 Prozent. Dieser Satz wird nicht ausgezahlt: Wenn die persönlichen Voraussetzungen für die besondere 80-Prozent-Obergrenze erfüllt sind, wird auf 80 Prozent gekappt. Der voraussichtliche Zuschuss beträgt damit 28.000 Euro × 0,80 = 22.400 Euro.
Ohne Berechtigung zur besonderen Obergrenze würde die allgemeine Kappung von 70 Prozent greifen; dann wären es höchstens 19.600 Euro. Das Beispiel zeigt, weshalb Förderbausteine zuerst einzeln geprüft und erst anschließend addiert und gekappt werden. Einkommen, Selbstnutzung, Altanlage, Demontage und aktueller Antragstag müssen belegt sein; 22.400 Euro sind daher ein Rechenergebnis unter Annahmen und keine Förderzusage.
Ein ungeteiltes Zweifamilienhaus besteht aus selbstgenutzter Hauptwohnung und abgeschlossener Einliegerwohnung. Für die erste Wohneinheit gelten aktuell 28.000 Euro, für die zweite 15.000 Euro; der Förderhöchstbetrag des Gebäudes beträgt damit 43.000 Euro. Die anerkannten förderfähigen Kosten der zentralen Luft-Wasser-Wärmepumpe betragen 41.000 Euro und liegen vollständig innerhalb dieses Höchstbetrags.
Der Basisantrag berücksichtigt 30 Prozent von 41.000 Euro, also 12.300 Euro Grundförderung. Für den persönlichen Klimageschwindigkeitsbonus der selbstgenutzten Hauptwohnung werden in diesem Beispiel die Kosten gleichmäßig auf zwei Wohneinheiten verteilt: 41.000 Euro ÷ 2 = 20.500 Euro. Bei nachgewiesener Bonusberechtigung ergeben 16 Prozent davon 3.280 Euro. Basis- und persönlicher Bonus ergeben zusammen voraussichtlich 15.580 Euro.
Ob die Einliegerwohnung tatsächlich als eigene Wohneinheit zählt und wie die Kosten im konkreten Eigentumsfall zugeordnet werden, wird vor Antragstellung anhand der Gebäude- und Eigentumsunterlagen geprüft. Eine WEG mit sieben Wohneinheiten plant eine zentrale Luft-Wasser-Wärmepumpe mit förderfähigen Investitionskosten von 140.000 Euro. Der aktuelle Gebäudehöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für die erste, fünfmal 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro für die siebte Wohneinheit: insgesamt 111.000 Euro.
Für die Zuschussberechnung werden deshalb höchstens 111.000 Euro berücksichtigt. Die Verwaltung beantragt im Basisantrag 30 Prozent hiervon, also voraussichtlich 33.300 Euro Grundförderung für die WEG. Für dieses Beispiel werden die berücksichtigten Kosten gleichmäßig auf die sieben Wohneinheiten verteilt: 111.000 Euro ÷ 7 = rund 15.857,14 Euro je Wohneinheit. Für eine selbstgenutzte Wohnung nehmen wir einen nachgewiesenen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und einen Einkommensbonus von 10 Prozent an.
Der persönliche Zusatzbetrag beträgt dann rechnerisch 26 Prozent von 111.000 Euro ÷ 7, also rund 4.122,86 Euro. Zusammen mit der Grundförderung entspricht dies 56 Prozent der für diese Wohnung berücksichtigten Kosten. Die Rechnung verwendet ungerundete Zwischenwerte. Basisantrag und persönlicher Zusatzantrag bleiben getrennte Vorgänge. Eigentumsverhältnisse, Kostenzuordnung und persönliche Bonusvoraussetzungen sind für einen konkreten Antrag gesondert zu prüfen.
DREI BEISPIELE AUS DER PRAXIS
Gebäudeform verändert Rechen- und Antragsweg
Die Werte zeigen, welche Schritte bei unterschiedlichen Eigentumssituationen hinzukommen.
| Fall | Besonderheit | Getrennt prüfen |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus | eine Wohneinheit | persönliche Boni |
| Einliegerwohnung | zweite Einheit belegen | Kostenanteile |
| WEG | Basis- und Zusatzanträge | Gemeinschaft und Person |
Kein Beispiel wird ohne neue Prüfung auf ein anderes Gebäude übertragen.
Vom Angebot zum möglichen Zuschuss
34.000 Euro Angebot werden im Beispiel auf 28.000 Euro Bemessungsgrundlage begrenzt.
30 Prozent Grundförderung ergeben 8.400 Euro.
Mit angenommenem 16-Prozent-Klimabonus ergeben 46 Prozent von 28.000 Euro insgesamt 12.880 Euro.
Im Beispiel ergeben Grundförderung, Klimabonus und Einkommensbonus zusammen rechnerisch 86 Prozent.
Das Beispiel setzt erfüllte Voraussetzungen und vollständig anerkannte Kosten voraus. Es ist keine Förderzusage.
Unverbindliches Beispiel mit den hier genannten Annahmen. Prüfe vor einer Entscheidung die aktuellen KfW-Bedingungen und das Merkblatt 458. Maßgeblich sind die für deinen Antrag geltenden Regeln und die KfW-Entscheidung.
Im folgenden Themenbereich wird geprüft, welche konkreten Angebotspositionen überhaupt zur förderfähigen Maßnahme gehören können.
Vom Angebot zum möglichen Zuschuss
Die drei Beispiele zeigen, wie Gebäudeaufteilung, Nutzung und Eigentumsform den Rechen- und Antragsweg verändern.
- Die besondere Obergrenze begrenzt das Ergebnis auf 80 Prozent.
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Vertiefungen und weitere Praxisbeispiele
Häufige Fragen und Missverständnisse
Wie prüfe ich, ob eine Förderberechnung für ein Mehrfamilienhaus plausibel ist?
Zuerst werden Gebäude, Wohneinheiten und förderfähige Kosten geklärt. Danach folgen Grundförderung, mögliche persönliche Boni und die jeweiligen Begrenzungen getrennt, damit jeder Rechenschritt kontrollierbar bleibt.
Häufiges Missverständnis: „Für Mehrfamilienhäuser genügt eine einzige Prozentrechnung über die gesamte Angebotssumme.“?
Jeder Praxisfall folgt derselben Kontrolle: förderfähige Kosten bestimmen, Gebäudehöchstbetrag anwenden, Grund- und persönliche Bonusanteile richtig zuordnen, Kappung prüfen und Basis- sowie Zusatzanträge getrennt halten.
Weitere Fragen zum Thema
Wie werden Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und WEG nachvollziehbar gerechnet?
Jeder Praxisfall folgt derselben Kontrolle: förderfähige Kosten bestimmen, Gebäudehöchstbetrag anwenden, Grund- und persönliche Bonusanteile richtig zuordnen, Kappung prüfen und Basis- sowie Zusatzanträge getrennt halten. Das Beispiel setzt erfüllte Voraussetzungen und vollständig anerkannte Kosten voraus. Es ist keine Förderzusage.
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